1. Einrichten eines neuen Produkts im Haushaltplan 2024: „§ 6 EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz), Ausweisung der Ein- und Ausgaben für Klima-, Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen“
2. Einrichtung eines Beirates (Bürgerbeteiligung), der die Anträge und Maßnahmen zum Klimaschutz vor Ort sammelt, diskutiert und vorbereitet und Empfehlungen für den Gemeinderat ausspricht. Der Gemeinderat trifft dann die letzte Entscheidung.
Der Gemeinderat trifft dann die letzte Entscheidung.
Um die hochgesteckten Klimaschutzziele zu erreichen und die vielen dafür notwendigen Maßnahmen in Metelen aktiv zu fördern und umzusetzen, ist es nun im Rahmen des „Erneuerbare-Energien-Gesetz (§ 6 EEG)“ möglich, zusätzliche Einnahmen in Höhe von 0,2 Cent je geleisteter Kilowattstunde zu generieren.
Unter den Erläuterungen zum Produkt 16.01.01 (Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen, Seite 218) wird auf der Seite 225 unter dem Punkt 07 (Sonstige ordentliche Erträge) erstmalig im Haushalt 2024 eine Windenergieabgabe gemäß § 6 EEG in Höhe von 35.000 € ausgewiesen. Es ist damit zu rechnen, dass sich diese Erträge zukünftig deutlich erhöhen
Die Fraktion der Grünen beantragen, dass diese Mittel in einem eigenen Produkt für Klima-, Natur- und Umweltschutz ausgewiesen und dort die Ein- und Ausgaben für die einzelnen Maßnahmen transparent aufgelistet werden. (Antrag Nr. 1)
Unser Ziel ist es, diese zusätzlichen finanziellen Mittel u.a. zweckgebunden für Klimaschutzmaßnahmen und Förderprojekte einzusetzen, um den Weg zur Klimaneutralität zu unterstützen.
Gefördert werden können (kein Anspruch auf Vollständigkeit):
• Maßnahmen zur Energieeffizienz und zur energetischen Gebäudesanierung,
• Klimafreundliche Maßnahmen zur Wärmeerzeugung,
• Maßnahmen zur Erzeugung erneuerbarer Energie,
• Maßnahmen zur Stärkung klimafreundlicher Mobilität,
usw.
Der Bund möchte mit diesem neuen Gesetz die Bürger an der Wertschöpfung der regenerativen Energien teilhaben lassen und damit auch deren Akzeptanz erhöhen.
Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn auch die anderen Fraktionen diese Mittel zweckgebunden, also für Klimaschutzmaßnahmen in Metelen, investieren und verwenden wollen.
Beispielhaft könnten z.B. Photovoltaik-Anlagen, Gründächer, Baum- und Pflanzaktionen mit einem finanziellen Zuschuss unterstützt werden. So könnte man einen Teil des Geldes aktiv an die Bürger zurückgeben und den Klimaschutz fördern.
Eingehenden Anträge und Ideen, die sich auf Klima-, Natur- und Umweltschutz beziehen, könnten somit zunächst in einem Beirat (Bürgerbeteiligung) vorbereitet und letztendlich im Rat diskutiert und verabschiedet werden. (Antrag Nr. 2)
Mit diesem Antrag möchten wir vermeiden, dass diese EEG-Mittel für den Klimaschutz im allgemeinen Haushalt nur als „Sonstige ordentliche Erträge“ untergehen und gleichzeitig erreichen, die Solidarität und Akzeptanz für den Klimaschutz in der Bevölkerung zu stärken und die Mittel zweckgebunden für den Klimaschutz einzusetzen.
Für eine lebenswerte und nachhaltige Gemeinde!
Bündnis 90/Die Grünen / Fraktion und Ortsverein Metelen
Fraktionsvorsitzender
Andreas Weßling